Stand 5. August 2026
Vertrags- und Verbraucherinformationen
Hier erfahren Sie vor einer Beauftragung, wie SRS Leistungen, Gesamtpreis, Zusatzkosten, Vertragsschluss, Zahlung und Widerruf handhabt.
1. Anbieter und Einordnung
Anbieter: SRS Zulassungsservice, Inhaber Rohit Sachdeva, Geschwister-Scholl-Str. 86, 40789 Monheim am Rhein; Telefon 0155 67156722; E-Mail info@srs-zulassungsservice.de.
SRS ist ein privater Dienstleister und keine Behörde. Amtliche Entscheidungen, Gebühren, Auflagen und Bearbeitungszeiten bestimmt ausschließlich die zuständige Zulassungsbehörde.
2. Wesentliche Eigenschaften der Dienstleistung
Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus der individuellen Auftragsübersicht, der verbindlichen Kundenbestellung und der anschließenden SRS-Auftragsbestätigung. Er kann je nach Fall Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung, Halter- oder Kennzeichenwechsel, Unterstützung beim Wunschkennzeichen, Kurzzeit- oder Ausfuhrkennzeichen, Unterlagenprüfung, Abholung, Vertretung bei der Behörde, Kennzeichenbeschaffung sowie dokumentierte Rückgabe umfassen. Eine Vollmacht erlaubt die Vertretung gegenüber der Behörde, ersetzt aber keinen Dienstleistungsvertrag.
SRS schuldet nur die ausdrücklich vereinbarten Tätigkeiten, nicht den Erfolg einer Zulassung, ein Wunschkennzeichen, einen bestimmten Behördentermin oder eine behördliche Bearbeitungsdauer.
Regulär anfragbar sind Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung, Halterwechsel, Kennzeichenwechsel, Wunschkennzeichen-Service sowie Hol- und Bringservice. Kurzzeit- und Exportkennzeichen sowie Saison-, E- und H-Kennzeichen, Motorräder, Anhänger, Wohnmobile und Händler-/Firmenvorgänge werden nur nach Einzelfallprüfung und ausdrücklicher Bestätigung übernommen. Nicht ausdrücklich in der Auftragsübersicht bestätigte Tätigkeiten sind nicht beauftragt.
3. Von der Anfrage zum kostenpflichtigen Auftrag
- Die erste Kontaktaufnahme über Website, WhatsApp, Telefon oder E-Mail ist kostenlos und unverbindlich. Dabei werden noch keine sensiblen Dokumente angefordert.
- SRS klärt Vorgang, Behörde, Unterlagen, Abholung, Rückgabe und erkennbare Zusatzkosten.
- Für eine digitale Vorab-Beauftragung erhält der Kunde per E-Mail eine ausdrücklich nicht bindende Auftragsübersicht und Aufforderung zur verbindlichen Beauftragung mit Leistungsumfang, Gesamtpreis oder transparentem Berechnungsmodell, bekannten Fremdkosten, Zahlung, Termin sowie den erforderlichen Verbraucher- und Widerrufsinformationen.
- Der Kunde gibt erst danach durch eine eindeutige E-Mail-Antwort seine verbindliche Bestellung als Vertragsangebot ab. SRS nimmt dieses Angebot anschließend durch eine ausdrücklich als Annahme/Auftragsbestätigung gekennzeichnete E-Mail an. Der Vertrag kommt erst mit Zugang dieser SRS-Annahme beim Kunden zustande. SRS versendet die Vertragsbestätigung vor Leistungsbeginn.
- Soll bei einem Verbraucher vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen werden, startet SRS erst nach ordnungsgemäßer Information und einem gesonderten ausdrücklichen Verlangen des Verbrauchers.
- Vollmacht und Übergabeprotokoll werden getrennt vom Vertrag verwendet.
Kein Bestellportal: Über diese Website und über die erste WhatsApp-Nachricht wird kein Vertrag geschlossen. Der digitale Vertragsschluss erfolgt ausschließlich über den beschriebenen E-Mail-Ablauf.
4. Preise und Zusatzkosten
SRS-Servicepreise: Abmeldung ab 25 Euro; Anmeldung oder Ummeldung ab 59 Euro; Halterwechsel ab 59 Euro; Kennzeichenwechsel ab 49 Euro; Wunschkennzeichen-Service 15 Euro; Hol- und Bringservice ab 25 Euro. Beim Hol- und Bringservice sind bis zu 20 Kilometer Gesamtfahrstrecke für Abholung und Rückgabe im Mindestpreis enthalten; für jeden darüber hinausgehenden Kilometer werden 0,30 Euro zusätzlich berechnet. Preise für Kurzzeit- und Exportkennzeichen werden nach Prüfung genannt; Saison-, E- und H-Kennzeichen, Motorräder, Anhänger, Wohnmobile sowie Händler- und Firmenvorgänge erfolgen nach Absprache.
Bestätigter Mindestumfang: Bei den mit „ab“ ausgewiesenen Zulassungsvorgängen Abmeldung, Anmeldung/Ummeldung, Halterwechsel und Kennzeichenwechsel umfasst der jeweilige Mindestpreis die Vorprüfung der Unterlagen, die Vorbereitung des vereinbarten Vorgangs und einen vereinbarten Behördengang. Hol- und Bringservice, amtliche Gebühren, Kennzeichenkosten und sonstige Fremdkosten sind darin nicht enthalten. Sie werden, soweit sie anfallen, vor der verbindlichen Bestellung als Betrag oder nachvollziehbares Berechnungsmodell ausgewiesen.
SRS wendet die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG an; Umsatzsteuer wird nicht berechnet oder ausgewiesen. Der SRS-Servicepreis ist von amtlichen Gebühren, Kennzeichenkosten, Versicherungs-, Versand-, Fahrt-, Park-, Zahlungs- und sonstigen Fremdkosten getrennt. Vor der Bestellung werden der verbindliche Gesamtpreis und alle bekannten Zusatzkosten genannt. Nicht vorab berechenbare Kosten werden über ein verständliches Berechnungsmodell ausgewiesen.
5. Zahlung, Fälligkeit und Leistungstermin
Zahlungsarten sind Barzahlung, Überweisung und PayPal. Im regulären, erfolgreich abgeschlossenen Vorgang stellt SRS die Rechnung erst nach erfolgreicher Bearbeitung und dokumentierter Rückgabe der Unterlagen; anschließend entscheidet der Kunde selbst, welche dieser angebotenen Zahlungsarten er nutzt. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen. Für PayPal wird https://paypal.me/srszulassungsservice beziehungsweise @srszulassungsservice auf der Rechnung angegeben. Behördentermine und Bearbeitungszeiten sind keine Zusage von SRS. Verzögerungen oder fehlende Unterlagen werden mitgeteilt; zusätzliche kostenpflichtige Wege bedürfen einer neuen Freigabe.
Bestätigte Preisregel bei nicht erfolgreich abgeschlossenem Vorgang: Kann der vereinbarte Vorgang nicht erfolgreich abgeschlossen werden, berechnet SRS für diesen Versuch keine SRS-Bearbeitungsgebühr. Berechnet werden nur ein ausdrücklich gebuchter Hol- und Bringservice nach dem vor dem Auftrag vereinbarten Fahrtkostenmodell sowie nachweislich bereits entstandene, nicht erstattbare amtliche oder sonstige Fremdkosten. Ein weiterer Versuch erfolgt nur nach vorheriger Abstimmung und neuer Preisfreigabe. Diese Preisregel ist keine Erfolgsgarantie und ändert nichts daran, dass allein die Behörde über den Vorgang entscheidet.
Für einen Widerruf gelten die gesetzlichen Regeln und die Widerrufsinformationen. Möchte ein Kunde einen Auftrag aus einem anderen Grund stoppen, soll er SRS vor weiteren Arbeitsschritten kontaktieren; gesetzliche Rechte und bereits wirksam vereinbarte Ansprüche bleiben unberührt.
Leistungszeitraum: SRS beginnt spätestens am zweiten Werktag nach Zugang der Auftragsbestätigung und vollständiger Übergabe der erforderlichen Unterlagen. Die von SRS geschuldete eigene Leistung – Unterlagenabgleich, Behördengang und dokumentierte Rückgabe – wird innerhalb von zehn Werktagen ab diesem Zeitpunkt erbracht. Nicht davon erfasst sind Terminverfügbarkeit und Bearbeitungsdauer der Zulassungsbehörde sowie Zeiten, in denen SRS auf Mitwirkung des Kunden wartet; um diese Zeiträume verlängert sich die Frist entsprechend. Ein abweichender Termin gilt nur, wenn er in der Auftragsbestätigung ausdrücklich genannt ist.
6. Verbraucher-Widerrufsrecht
Bei einem B2C-Fernabsatzvertrag besteht grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Einzelheiten und Musterformular stehen unter Widerruf. Ein Beginn vor Ablauf der Frist erfolgt nur nach ordnungsgemäßer Information und ausdrücklichem Verlangen. Wertersatz kommt nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen und anteilig für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung in Betracht. Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung nicht schon mit dem Beginn, sondern grundsätzlich erst nach vollständiger Leistung und den gesetzlich erforderlichen Erklärungen.
7. Beginn vor Ablauf der Widerrufsfrist
Wenn ein Verbraucher möchte, dass SRS schon innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist tätig wird, wird dieses Verlangen getrennt von Vollmacht und Auftrag eingeholt. SRS informiert vorher über das Widerrufsrecht und den möglichen Wertersatz für bis zum Widerruf bereits erbrachte Leistungen. Eine solche Erklärung wird nicht vorangekreuzt und nicht aus der bloßen Kontaktaufnahme abgeleitet.
8. Vertragsbestätigung auf dauerhaftem Datenträger
Bei einem Fernabsatzvertrag stellt SRS die Vertragsbestätigung innerhalb angemessener Frist nach Vertragsschluss und spätestens vor Beginn der Dienstleistung auf einem dauerhaften Datenträger bereit. Bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag wird alsbald eine Abschrift oder Vertragsbestätigung auf Papier bereitgestellt; mit Zustimmung des Verbrauchers kann dafür ein anderer dauerhafter Datenträger verwendet werden. Darin stehen, soweit nicht bereits ordnungsgemäß vor Vertragsschluss bereitgestellt, insbesondere die maßgeblichen Pflichtinformationen sowie Auftrag, Gesamtpreis, bekannte Fremdkosten, Widerrufsunterlagen und dokumentierte Erklärungen zum vorzeitigen Beginn. Für den digitalen E-Mail-Ablauf versendet SRS die Vertragsbestätigung vor Leistungsbeginn per E-Mail.
9. Originalunterlagen, Mitwirkung und behördliche Ablehnung
Kunden müssen richtige, vollständige und rechtzeitig verfügbare Unterlagen bereitstellen. SRS dokumentiert die Übernahme von Originalen und ordnet sie dem Auftrag zu. Inhaber Rohit Sachdeva transportiert die Originale persönlich in einem geschlossenen Umschlag. Sollen sie für einen Behördengang am nächsten Werktag über Nacht bei SRS bleiben, liegt der Umschlag in einem abschließbaren Schrank; Zugriff hat ausschließlich der Inhaber. Die Rückgabe wird mit einer Übergabebestätigung dokumentiert. Das Übergabeprotokoll wird grundsätzlich drei Jahre nach der dokumentierten Rückgabe aufbewahrt. Bei fehlenden oder von der Behörde abgelehnten Unterlagen wird das weitere Vorgehen abgestimmt. Kann der vereinbarte Vorgang nicht erfolgreich abgeschlossen werden, gilt die in Abschnitt 5 beschriebene Preisregel: keine SRS-Bearbeitungsgebühr für diesen Versuch, nur ein ausdrücklich gebuchter Hol- und Bringservice sowie nachweislich bereits entstandene, nicht erstattbare amtliche oder sonstige Fremdkosten. Ein neuer Versuch oder zusätzliche Leistungen entstehen erst nach neuer Zustimmung und Preisfreigabe.
10. Haftung und Versicherung
SRS haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet SRS nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Geht ein übernommenes Original aus einem von SRS zu vertretenden Grund verloren oder wird es beschädigt, übernimmt SRS die amtlichen Gebühren für die Ersatzbeschaffung und unterstützt bei der Wiederbeschaffung.
11. Beschwerden und Streitbeilegung
Beschwerden können per Telefon oder E-Mail an die oben genannten Kontaktdaten gerichtet werden. Da ausschließlich der Inhaber im Betrieb tätig ist, bearbeitet Rohit Sachdeva Beschwerden selbst. Eingang, Sachverhalt und Antwort werden soweit erforderlich dokumentiert. Eine feste Reaktionszeit wird nicht beworben.
Für eine Beschwerde entstehen durch SRS keine besonderen Kommunikationskosten. Gesetzliche Rechte der Kunden bleiben unberührt.
12. Vertragssprache, Speicherung und Korrektur
Vertragssprache ist Deutsch. Die Website besitzt keine Bestelloberfläche; WhatsApp dient der unverbindlichen Erstanfrage. Für eine digitale Vorab-Beauftragung erhält der Kunde zunächst die nicht bindende Auftragsübersicht und Verbraucherinformationen per E-Mail. Die verbindliche Kundenbestellung erfolgt durch eine eindeutige E-Mail-Antwort; SRS nimmt sie anschließend ausdrücklich per E-Mail an. Der Vertrag entsteht mit Zugang dieser SRS-Annahme beim Kunden. Eingabefehler können vor Versand der jeweiligen E-Mail korrigiert werden. Auftragsübersicht, Kundenbestellung und SRS-Auftragsbestätigung werden als Vertragsnachweise entsprechend den in der Datenschutzerklärung beschriebenen Fristen aufbewahrt.