Checkliste · Servicegebiet · 5. August 2026
Abmeldung vorbereiten
Diese Liste ist eine Orientierung. Maßgeblich sind die aktuellen Vorgaben der zuständigen Behörde und der konkrete Fall.
Datensparsam starten: Im ersten WhatsApp-Kontakt keine Ausweisfotos, Fahrzeugpapiere, Kennzeichenfotos oder FIN senden.
Für die reguläre Außerbetriebsetzung
- Zulassungsbescheinigung Teil I im Original.
- Beide Kennzeichenschilder mit lesbaren Stempelplaketten.
- Auftragsbestätigung mit vereinbartem Leistungsumfang und Kosten - getrennt von behördlichen Erklärungen.
- Übergabeprotokoll, in dem Teil I und beide Kennzeichenschilder einzeln erfasst werden.
Für eine reguläre Außerbetriebsetzung kann je nach Behörde keine Vollmacht erforderlich sein; bei Sonderfällen oder zusätzlichen Erklärungen können andere Anforderungen gelten. SRS muss dies vorab mit der zuständigen Behörde klären.
Nur bei zutreffendem Sonderfall
- Verwertungsnachweis bei endgültiger Verwertung beziehungsweise Verschrottung.
- Zulassungsbescheinigung Teil II, wenn die Behörde sie für den konkreten Sonderfall verlangt.
- Verlust- oder Diebstahlnachweise und zusätzliche Erklärungen, wenn Teil I oder Kennzeichen fehlen.
- Identitäts- oder Vertretungsnachweise, wenn zusätzliche Anträge oder Erklärungen abgegeben werden.
Sonderfälle werden nur nach Einzelfallprüfung und ausdrücklicher Bestätigung in der Auftragsübersicht übernommen. Maßgeblich für Originale und Erklärungen bleibt die aktuelle amtliche Vorgangsseite der zuständigen Behörde.
Vor der Übergabe klären
- Behörde, Vorgang und Sonderfall sind bestätigt.
- SRS-Servicepreis und amtliche, Fahrt- oder sonstige Fremdkosten sind getrennt ausgewiesen.
- Verbindlicher Gesamtpreis oder Berechnungsmodell liegt vor.
- Rückgabeumfang und gewünschter Verbleib entstempelter Kennzeichen sind vereinbart.
- Originale und Kennzeichen werden bei Übernahme und Rückgabe jeweils dokumentiert.
Amtliche Quellen vor dem Termin prüfen
- Stadt Köln: Außerbetriebsetzung
- Stadt Köln: Außerbetriebsetzung auswärtiger Fahrzeuge
- Kreis Mettmann: Dienstleistungsübersicht
Online-Außerbetriebsetzung hat eigene Voraussetzungen und Sicherheitscodes. Sie ist nicht automatisch Bestandteil des SRS-Angebots.
Eine eigenständige SRS-Leistung „internetbasierte Außerbetriebsetzung (i-Kfz)“ wird auf dieser Website derzeit nicht angeboten. Soll ein konkreter Auftrag online statt vor Ort erledigt werden, muss SRS dies vorher gesondert bestätigen und den Umgang mit Sicherheitscodes/Zugangsdaten für diesen Prozess festlegen; bis dahin werden solche Daten nicht angefordert.