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Zum Ausfüllen

SRS-Formulare

Diese drei Formulare stellt SRS bereit. Sie lassen sich am Rechner oder Handy ausfüllen, speichern und zurücksenden – oder ausdrucken und handschriftlich ausfüllen.

Nicht von SRS: Das SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer ist ein amtlicher Vordruck. Es wird zugunsten der Bundeskasse erteilt, nicht zugunsten von SRS. Verwenden Sie ausschließlich das Formular Ihrer Zulassungsstelle – die Links dazu stehen weiter unten unter den amtlichen Quellen. Dasselbe gilt, wenn Ihre Behörde einen eigenen Vollmachtsvordruck vorschreibt.

Amtliche Quellen – Köln und Rheinland

Die privaten SRS-Checklisten sind nur Orientierung. Maßgeblich ist immer die aktuelle Vorgangsseite der zuständigen Zulassungsbehörde. Für die auf der Startseite genannten Orte wurden am 5. August 2026 folgende amtliche Quellen zugeordnet:

Vor jeder Dokumentannahme erneut prüfen: Anforderungen unterscheiden sich nach Vorgang, Fahrzeug, Halter und Behörde und können geändert werden. SRS verwendet deshalb für Vollmacht, SEPA-Mandat und weitere behördliche Erklärungen bevorzugt den jeweils aktuell auf der amtlichen Vorgangsseite angebotenen Vordruck. SRS sendet das passende Formular nach der Fallklärung; eine Vollmacht allein löst keinen kostenpflichtigen Auftrag aus.

Standort Dortmund

Amtliche Quellen – Dortmund und Ruhrgebiet

Maßgeblich ist immer die aktuelle Vorgangsseite der zuständigen Zulassungsbehörde. Für die auf der Dortmund-Seite genannten Orte sind diese Stellen zuständig:

Die Unterlagenlisten sind bundesrechtlich geregelt und gelten in Dortmund wie im Rheinland. Unterschiede gibt es bei Gebühren, Terminvergabe und den behördlichen Vordrucken für Vollmacht und SEPA-Mandat. Welche Stelle für Ihren Vorgang zuständig ist, zeigt der Preisrechner auf der Dortmund-Seite.